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VERSION 1.0 · 23.07.2026

Quellen & Versionsstand

Guardrail60 trennt Marktbelege, Rechtsquellen und operative Empfehlungen. Alle Aussagen sind datiert; vor einer Neuauflage werden Amtsblatt- und Guidance-Stand erneut geprüft.

Primäre Rechts- und Guidance-Quellen

  • EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 - Artificial Intelligence Act
  • EU-Kommission / AI Office: AI-Literacy-Q&A
  • EUR-Lex: Digital Omnibus on AI, PE 30/2026 REV 1
  • Rat der EU: Schlussannahme vom 29.06.2026
  • Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz

Regulatorischer Hinweis zum 23.07.2026

Der ursprüngliche Artikel 4 des AI Act ist seit 02.02.2025 anwendbar. Der am 29.06.2026 vom Rat angenommene Digital-Omnibus-Text formuliert eine Pflicht, Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen, und verlangt keine Garantie einer bestimmten individuellen Kompetenzstufe. Zum Versionsdatum wurde für den Änderungsrechtsakt noch keine eindeutige Amtsblatt-/ELI-Fundstelle in Guardrail60 verwendet. Vor jeder rechtlichen Aussage oder Neuauflage muss Veröffentlichung und Inkrafttreten erneut geprüft werden.

Marktquellen

  • BVDW: Studie zur Nutzung generativer KI in Agenturen, 2025
  • Bitkom: Studienbericht KI in Deutschland, 2026

Marktstudien belegen Nachfrage und Ausgangslage, sind aber keine Rechtsquellen und keine Garantie für einen bestimmten Verkaufserfolg.

Nutzungshinweis

Guardrail60 hilft, interne Regeln, Verantwortlichkeiten, Use Cases, Lernmaßnahmen und Reviews strukturiert zu dokumentieren. Es ersetzt keine Prüfung konkreter Verträge, Datenschutzvorgänge, arbeitsrechtlicher Mitbestimmung, Urheber- und Lizenzfragen, branchenspezifischer Pflichten oder Hochrisiko-KI.